Garantie

NG FP Medal - www.dentall4one.com

Die DentAll 4 One GmbH leistet ausschließlich für durch die Zahnärzte der DentAll 4 One GmbH durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen, und auf den durch diese übergebenen Zahnersatz Gewähr. Die Garantie gilt nur für die Korrektur, eventuelle Neuanfertigung des übergebenen Zahnersatzes, der zahnmedizinischen Arbeit. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Reise, die Unterkunft, den Aufenthalt, beziehungsweise auf anderweitig auftauchende Kosten (z.B. durch Fehlen am Arbeitsplatz).

Zahnersatz, Behandlungen Garantiezeitraum


Krone, Brücke aus Zirkon-Keramik: 5 Jahre
Krone, Brücke: 2 Jahre


Straumann Implantate: 5 Jahre
Alpha-Bio Implantate: 2 Jahre


Inlay, Onlay: 2 Jahre


CEREC Inlay, Onlay: 3 Jahre


Lichthärtende ästhetische Füllungen: 2 Jahre


Lumineer, Veneer: 1 Jahr


Wurzelbehandlung (hoher persönlicher Risikofaktor!)

Es ist notwendig die fertiggestellte Zahnfüllung in 6 Monaten mit Röntgenaufnahme zu kontrollieren! Für die Erscheinung an den halbjährigen Kontrollen trägt der Patient die Verantwortung.

Bei der Wurzelbehandlung wegen des hohen Risikofaktors kann nur eine 6 monatige Garantie übernommen werden, welche aufgrund der ersten Röntgenkontrolle notwendig scheint und bezieht sich nur auf die Wurzelfüllung. Diese Garantie beinhaltet die Entfernung der ersten Wurzelfüllung und die Anfertigung der neuen Plombe. Würden infolge des Plombenaustausches Behandlungen mit Medikamenten, mit Laser oder sonstige antimikrobialische Mittel erforderlich sein, so werden diese durch die Garantie nicht gewährleistet.
1/2 Jahr


Herausnehmbare Zahnersätze: Kompletter Kunststoff-Zahnersatz (Prothese), partieller Kunststoff-Zahnersatz, Zahnersatz mit Metallplatte mit Spange verankert, Zahnersatz mit Metallplatte mit verdeckter Spange verankert, ausnehmbarer Zahnersatz angefertigt für Mini-Implantat, sonstige, ausnehmbare Zahnersätze, nicht als Provisorium angefertigt.

Garantie der herausnehmbaren Zahnersatzarten: Die Garantie gilt für den herausnehmbaren Teil in dem Falle, wenn der Patient zur Feststellung der Unterfütterung jährlich zur Kontrolle erscheint und den Zahnersatz bei Bedarf unterfüttern lässt.
2 Jahre


Garantiebedingungen

Voraussetzung der Garantie ist die Teilnahme an den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen (bei Veneer, Lumineer und Wurzelbehandlung jährlich zweimal). Das Endergebnis der zahnmedizinischen Behandlungen wird auch vom Gesundheitszustand und von Hygienegewohnheiten des Patienten beeinflusst, für die der Arzt keine Gewähr leisten kann. Die entzündlichen Erkrankungen der Pulpa, des Zahnbettes, des Zahnfleisches gehören nicht zum Garantieumfang.

Die Garantie ist in folgenden Fällen nicht gültig:
Wenn der Patient

  • zur verordneten Vorsorgeuntersuchungen nicht erscheint
  • an individuellen Krankheiten / Gewebekrankheiten leidet (z.B. Diabetes, Nerventzündungen ...)
  • die durch den Arzt empfohlenen Mundhygienevorschriften nicht einhält
  • den Zahnersatz nicht bestimmungsgemäß anwendet (ihn fallen lässt, anschlägt, sich anschlägt usw.)
  • auf einen Knochen, einen Kern, ein hartes Objekt beißt, mit einer reißenden Bewegung die Porzellanschale, die Krone anspannt, ansprengt
  • allzu kalte / allzu warme Speisen verzehrt
  • die durch den Zahnarzt empfohlene Relaxierungsschiene / Biss-schiene für die Nacht nicht anfertigen lässt, beziehungsweise nicht trägt, infolge dessen durch den Druck des Gebisses die Porzellanfacette abspringen kann, an der Porzellanschale ein Riss entstehen kann
  • bei Behandlungen bzw. Arbeiten betreffend des Zahnersatzes, welche nicht in unserer Praxis durchgeführt werden, verfällt unsere Garantie (gilt auch für Notfälle)